Grundsätze zur Aufnahme von Kindern der Kindertagesstätten

Nach § 4, Ziffer 6 des Statuts für die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Erzbistum Köln,

veröffentlicht im Amtsblatt des Erzbistums Köln, Stück 12 vom 01.10.2008, Nr. 207, hat der Rat der Tageseinrichtung für Kinder unter anderem die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Tageseinrichtung zu vereinbaren.

In Anwendung dieser Bestimmungen trifft der Rat der Tageseinrichtung der Katholischen Kindertagesstätte nachfolgende Vereinbarungen:

 

Bei den Vereinbarungen ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde St. Pankratius drei Kindertagesstätten betreibt, die unterschiedlichen Charakter haben, aber einheitlich geführt und verwaltet werden. Daher wurden die Aufnahmevereinbarungen über die drei Einrichtungen durch den Träger vereinheitlicht. Für eine bessere Planbarkeit und Transparenz werden sie veröffentlicht.

 

1. Leitbild

Die Eltern erkennen mit der Anmeldung die Zielsetzung der katholischen Tageseinrichtung an, das Kind in der Entwicklung seiner Persönlichkeit zu einem vom christlichen Glauben erfüllten und seiner Verantwortung in der Kirche und Gesellschaft bewussten Menschen zu unterstützen.

 

2. Anmeldung

Ein Kind kann ab der Geburt in der Kindertagesstätte angemeldet werden.

 

3. Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden nur Kinder, deren erster Wohnsitz sich innerhalb der Kirchengemeinde St. Pankratius befindet oder bei denen sich mindestens ein Elternteil nachhaltig ehrenamtlich in der Gemeinde St. Pankratius engagiert oder hauptberuflich für die Gemeinde tätig ist.

 

Zum Schutz der von uns betreuten Kinder werden Kinder nur dann aufgenommen, wenn die Eltern erklären, dass der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfschutz bei Eintritt in die Kindertagesstätte vorhanden ist und aufrechterhalten wird es sei denn, es liegt eine medizinische Indikation vor.

 

Es werden nur Kinder aufgenommen, die im Jahr des Eintritts in die Kindertagesstätte zum 31. Oktober mindestens das zweite Lebensjahr vollendet haben. Als “Ü3 Kinder”werden Kinder aufgenommen, die zum 31. Oktober das dritte Lebensjahr vollendet haben.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Kindertagesstätte Christi Auferstehung regelmäßig nur Kinder aufnimmt, die zum Stichtag 31.10. das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (U3).

 

4. Aufnahme auf einen integrativen Kindertagesstätten-Platz

Die Vergabe der Plätze für integrative Kinder erfolgt unabhängig von den vorgenannten Aufnahmekriterien. Bei der Aufnahme muss das medizinische Gutachten des Gesundheitsamtes der Stadt Köln vorliegen. Dieses Gutachten muss die Voraussetzung zur Zuordnung zum Personenkreis „wesentlich Behinderter“ oder „von wesentlicher

Behinderung Bedrohter“ bescheinigen.

 

5. Reihenfolge der Aufnahme

Wenn keine besonderen Gegebenheiten vorliegen, werden die angemeldeten Kinder aus der Warteliste nach dem Alter aufgenommen. Die Kindertagesstätte Christi Auferstehung nimmt regelmäßig ausschließlich Kinder U3 auf, so dass dort nach dem Alter der Kinder und dem Datum der Anmeldung aufgenommen wird.

 

Sozial- caritative oder seelsorgerische Aufnahmegründe

Besondere Aufnahmegründe können, losgelöst von den Aufnahmekriterien, von Fall zu Fall entschieden werden und zu einer sofortigen Aufnahme des Kindes auf den nächsten frei werdenden Platz führen. Die Aufnahme wird durch das Aufnahmegremium oder den leitenden Pfarrer festgestellt. Das Aufnahmegremium wird durch die Leitung der Kindertagesstätte über jede nachträgliche Aufnahme informiert.

Die Plätze werden vorrangig an Kinder vergeben, die katholisch getauft sind und bei denen mindestens ein Elternteil der katholischen Kirche angehört. Im Übrigen gilt folgende Reihenfolge:

 

A) Geschwisterkinder
Vorrangig aufgenommen werden Geschwister von Kindern, die aktuell in Kindertagesstätten der Gemeinde St. Pankratius aufgenommen sind.

 

B) Ehemalige Geschwisterkinder
Vorrangig aufgenommen werden Geschwister von ehemaligen Kindergartenkindern in Kindertagesstätten der Gemeinde St. Pankratius.

 

C) Kinder des Kooperationspartners “Liebevolle Kinderzeit e.V.”
Vorrangig aufgenommen werden Kinder, die bei Einrichtungen unseres Kooperationspartners “Liebevolle Kinderzeit e.V.” betreut werden, sofern sie die Aufnahmekriterien unter Nr. 3 erfüllen und katholisch getauft sind. Unser Kooperationspartner füllt eine wichtige Lücke in der werteorientierten Betreuung der Kinder unserer Gemeinde.

 

D) Ehrenamtliches Engagement
Vorrangig aufgenommen werden Kinder, bei denen sich ein oder beide Elternteile nachhaltig ehrenamtlich oder hauptberuflich in der Gemeinde St. Pankratius engagieren.
Damit wollen wir den ehrenamtlich Tätigen unsere Wertschätzung ausdrücken. Bitte vermerken Sie Art und Umfang Ihres Engagements oder die hauptberufliche Tätigkeit für die Gemeinde auf Ihrer Anmeldung.

 

6. Mehrfache Mehrfache Anmeldung

Ein Kind soll grundsätzlich nur in einem der drei Kindertagesstätten der Gemeinde St. Pankratius angemeldet werden. Der Wohnort des Kindes in der Gemeinde schränkt die Wahl der Kindertagesstätte nicht ein.

 

7. Auswahlgremium

Die Auswahl der Kinder aus der Warteliste erfolgt durch ein vom Träger bestelltes Gremium, das sich zusammensetzt aus Vertreterinnen und Vertreter von Träger, Einrichtung und Elternschaft. Die Vertreter der Elternschaft sind jedes Jahr durch den Rat der Tageseinrichtung neu zu bestimmen.

Die Beratungen und Entscheidungen in diesem Gremium sind mit Rücksicht auf die ggfs. zur Erörterung stehenden persönlichen Lebensumstände vertraulich.

Wir bitten Sie, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Die Entscheidung zur Aufnahme muss durch das Gremium einstimmig erfolgen; kommt keine Übereinstimmung zustande, entscheidet der Kirchenvorstand.

Der Termin der Tagung des Aufnahmegremiums kann bei der jeweiligen Einrichtung erfragt werden, sofern er nicht veröffentlicht ist.

 

8. Zusage

Ein Kind erhält nur an einem Kitastandort einen Platz.

Mündliche Zusagen sind nicht wirksam und begründen keinen Vertrauensschutz.

Die Zusage erfolgt nicht vor der Entscheidung des Aufnahmegremiums.

Die Zusagen werden ausschließlich schriftlich erteilt, mit einer Bestätigungsfrist für den Kita-Platz. Wird die Frist nicht eingehalten, wird der Platz an das nächste Kind auf der Warteliste vergeben. Der Aufnahmevertrag ist nur dann wirksam, wenn er von einem Mitglied des Kirchenvorstandes als Trägervertreter unterzeichnet wurde.

Bitte achten Sie im eigenen Interesse darauf.

 

9. Zusammensetzung der Kindergartengruppen, Wechsel der Einrichtungen

Die Zuordnung der aufgenommenen Kinder zu einer der Gruppen in der Einrichtung erfolgt durch die Leitung. Ein Wechsel der Kindertagesstätte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme bilden allein sozial-caritative oder seelsorgerische Gründe.

 

10. Änderungen

Änderungen der vorliegenden Grundsätze über die Aufnahme von Kindern treten erst nach Absprache mit dem Rat der Tageseinrichtung in Kraft.